SMS und e-mail
Recht: Unerwünschte Email ist verboten

Wie Die Presse in einem Artikel von Dr. Hans Pfersmann mitteilte, sind nach dem letzten Entscheid des Verfassungsgerichtshof unerwünschte Emails nicht nur verboten, sondern sogar mit einem Strafrahmen von bis zu Euro 36.336,- strafbar.
Die Konsequenzen sind für Online Marketer in jedem Fall bedenkenswert: "Jeder, der auf diese Weise belästigt oder betroffen wird, kann dagegen sofort gerichtlich vorgehen, und der solcherart verbotswidrig Werbende muß alle Gerichts- und Prozeßkosten zahlen. Das hat auch der Oberste Gerichtshof schon mehrmals bestätigt." so Dr. Pfersmann in dem Artikel.
Einzige Möglichkeit, dem zu entgehen: die Zustimmung einholen - also Permission Marketing.